Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1) Robert Schaefer Werbung, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erbringt seine Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt.

2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in Textform niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

1) Die Angebote des Auftragnehmers erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen rechtswirksam werden, müssen sie in Textform durch den Auftragnehmer bestätigt werden.

2) Die Weitergabe einer Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen. Preislisten sind stets freibleibend.

3) Aufträge an den Auftragnehmer bedürfen immer der Textform. Mündliche Absprachen müssen in Textform wiederholt werden. 

4) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Ideen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers in Textform ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

5) Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zulässig.

6) Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich in Textform vereinbart werden.

7) Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellers hierfür.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

1) Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur Nutzungsrechte. Dazu räumt der Auftragnehmer als Urheber und Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- und Nutzungsrechte ein.

2) Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfung durch der Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3) Der Auftragnehmer darf die durch ihn entwickelten Werbemittel angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen, dies schließt eine Verlinkung ein. Der Auftragnehmer behält sich vor, Bildmaterial und Beschreibungen der gefertigten Produkte als Referenzprojekt zu verwenden und diese zum Beispiel im Internet, in sozialen Medien oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, der Verwendung in Schriftform zu widersprechen.

4) Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

5) Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

6) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung durch den Auftragnehmer.

7) Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.

8) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

9) Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

10) Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine Vereinbarung in Textform besteht, kann das Nutzungs- und Verwertungsrecht dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen diese Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.

4. Preise und Zahlung

1) Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zu zahlen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

2) Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Versand und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung in Textform zulässig.

4) Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist in Textform vereinbart.

5) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

8) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber dem Zweck entsprechend in ausreichender Qualität angeliefert werden:

  • Texte in Word oder gängigen Textbearbeitungsformaten
  • Bei Druckprodukten brauchen Bilder i.d.R. 300 dpi in Originalgröße in den Formaten .psd, .jpeg, .tif oder .png
  • Logos und andere Grafiken als Vektoren in den Formaten .pdf, .ai, .eps oder .svg

Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, so kann der Auftragnehmer zusätzlich mit der Beschaffung oder Neuerstellung geeigneter Daten oder mit der Aufbereitung minderwertiger Daten beauftragt werden.

2) Für die Richtigkeit der angelieferten Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

3) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen.

5) Für die Datensicherung ist insbesondere der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht Kopien anzufertigen, ist jedoch nicht verpflichtet, eine lückenlose Datensicherung zu gewährleisten.

6. Zusatzleistungen

1) Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktüberwachung u.Ä.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

2) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verzögerungen durchgehend durchgeführt werden können.

3) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.

4) Evtl. erforderliche Mehraufwände aufgrund unvorhersehbarer Arbeiten (z.B. ungeeigneter Montageuntergrund) werden nach Aufwand berechnet.  

5) Wenn nicht anders vereinbart, werden verlegte Kabelführungen wie Rohre, Kanäle, etc. im Standardton ausgeführt.

7. Webdesign

1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle Inhalte zur Verfügung, die auf der Website verwendet werden sollen. Die zeitnahe Datenanlieferung ist Grundlage für die Erfüllung eines Webdesignvertrags. Eine verzögerte Zurverfügungstellung dieser Inhalte durch den Kunden kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung einer Website führen, wofür in einem solchen Fall allein der Kunde verantwortlich ist.

2) Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt ausschließlich in elektronischer Form:

  • Texte in Word oder gängigen Textbearbeitungsformaten
  • Bilder in ausreichend hoher Auflösung, als .jpg oder freigestelltes .png
  • Logo als Vektorgrafik im Format .ai, .pdf, .eps oder .svg

3) Sofern die Inhalte nicht wie unter Absatz 2) vorliegen, kann der Auftragnehmer mit der Beschaffung bzw. Erstellung dieser beauftragt werden – es entstehen Mehrkosten nach Aufwand. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer auch Bilder für die Gestaltung der Webseite aus Bilddatenbanken recherchieren, auch hier entstehen Mehrkosten nach Aufwand und zusätzliche Kosten für die Bilder selbst.

4) Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich zu überprüfen, inwieweit die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) bei einem Einstellen ins Internet Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

5) Der Auftraggeber ist deshalb allein dafür verantwortlich, etwaig notwendige Nutzungsrechte und sonstige Zustimmungen von den Rechteinhabern dieser Inhalte zu erwerben.

6) Wenn nicht in Textform anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.

7) Nach Fertigstellung der Webseite und Mitteilung an den Kunden wird der Kunde die Website innerhalb von zwei Wochen abnehmen.

8) Sollten Mängel an der Website festgestellt werden, wird der Auftragnehmer diese zeitnah beheben. Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme.

9) Eine Endabnahme liegt automatisch vor, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der endgültigen Onlineschaltung beauftragt.

10) Die maximale Begrenzung bei Bildreferenzen liegt bei 30 Bildern. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Auftragnehmer den Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen.

11) Sofern externe Dienste für die Webseite genutzt werden (z.B. Google Maps, Webhosting etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt. Der Auftragnehmer tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

12) Die Pflege der Inhalte einer Website (auch Impressum, Datenschutzhinweise, AGB) obliegt dem Auftraggeber – eine Rechtsberatung wird vom Auftragnehmer nicht vorgenommen. Zur Überprüfung aller rechtlichen Vorgaben wird die Prüfung durch einen Rechtsanwalt empfohlen.

13) Die Wartung der Website durch Updates obliegt dem Auftraggeber, es sei denn, der Auftragnehmer wird mit dieser Tätigkeit beauftragt. Hierzu ist ein gesonderter Vertrag erforderlich.

14) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Erfolg des Kunden. Insbesondere werden für Webseiten keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.

8. Farbbezeichnungen und Größenangaben bei Textilien

1) Die bei Textilien angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.

2) Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.

Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb keine Mangelansprüche.

3) Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem, ungewaschenem Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind ausgeschlossen.

9. Lieferung, Lieferzeit und Versendungsgefahr

1) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Textform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.

2) Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen, Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen.
3) Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Etwaige Mehrkosten, welche durch eine solche Verweigerung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

4) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

5) Von uns nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, und berechtigen den Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten.

6) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die Zustimmung des Auftragnehmers in Textform erforderlich.

7) Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

10. Warenrücksendung bei Textilien

1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als drei Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren.

2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.

3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingkosten, mindestens aber abzüglich 5,00 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingkosten für diese Artikel 50%.

11. Haftung und Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

1) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Auftraggeber.

2) Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in Textform zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurückgeschickt wird, wird nicht angenommen.

3) Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

4) Bei Druckaufträgen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, Materialien und Druckfarben in handelsüblichen Farbtönen verwendet. Geringfügige Abweichungen im Farbton bei Nachlieferungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Mängelrüge. Wir haften nicht für Mängel, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit anderen Waren (z.B. bei Aufbringung von Selbstklebe- oder Magnetfolien auf lackierten Flächen usw.) auftreten. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten.

5) Beratungen und Auskünfte über die angebotenen Erzeugnisse werden nach bestem Wissen erteilt, ohne dass sich hieraus zugesicherte Eigenschaften ableiten lassen. In jedem Falle ist der Auftraggeber angehalten, sich durch eigene Prüfung davon zu überzeugen, dass die Ware für den von ihm vorgesehen Zweck geeignet ist.

6) Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gehemmt.

7) Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird vom Auftragnehmer nicht übernommen – gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

8) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen gleich welcher Art frei, die von Dritten wegen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte dem Auftragnehmer gegenüber geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie Gerichtskosten.

9) Der Auftraggeber haftet daher auch für alle von ihm eingestellten Inhalte, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

10) Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

11) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Auftragnehmer, stellt er diesen von der Haftung frei.

12) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

13) Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

14) Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildung und Irrtümer vorbehalten.

12. Daten, Auftragsunterlagen und Datenschutz

1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.

2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach Vereinbarung in Textform und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten dar.

3) Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Hamburg, Januar 2021
Robert Schaefer Werbung
Leverkusenstraße 3
22761 Hamburg

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